Vorsorge 

Über den eigenen Tod zu sprechen, fällt den meisten Menschen nicht leicht. Aber wer sich heute um die eigene Sterbevorsorge kümmert, entlastet im Todesfall seine Angehörigen – organisatorisch und ­finanziell. Da sich der Staat durch die Abschaffung des Sterbegelds aus seinen bisherigen Pflichten sozialer Absicherung zurückgezogen hat, ist die aktive Entscheidung für eine Bestattungsvorsorge wichtiger und sinnvoller denn je. Ohne eigene Vorsorge haften die Hinterbliebenen für die Bestattungskosten. Wir als Allgäu Bestatter verfügen über langjährige Erfahrung und Expertise in diesem sensiblen Thema. In einem persönlichen Beratungsgespräch gehen wir gerne auf die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge ein.

 

Eine Sterbegeldversicherung nimmt die finanzielle Last von den Schultern der Angehörigen. Bei dieser Form der Absicherung wird die Finanzierung der Bestattung gesichert – in Monatsbeiträgen an die Versicherung oder als Einmalzahlung. Die Summe hängt vom Alter des Versicherten, dem Versicherungsbeginn, dem Gesundheitszustand und der gewünschten Art der Beisetzung ab. Im Falle des Todes erhalten die Angehörigen das entsprechende Sterbegeld und haben so die Möglichkeit, alle Kosten, die mit der Bestattung im Zusammenhang stehen, zu decken. Auch Kosten für die Trauerfeier, den Liegeplatz, den Grabstein und die Grabpflege sollten berücksichtigt werden.

 
 

Der Bestattungsvorsorgevertrag ist eine gute Möglichkeit, um alle individuellen Wünsche rund um Trauerfeier und Bestattung verbindlich zu regeln. Sie schließen dabei einen Vertrag ­direkt mit uns als Ihrem Wunschbestatter ab. In einem vertraulichen Gespräch legen wir all Ihre Wünsche fest und erstellen auf der aktuellen Preisbasis ein Angebot für die Bestattungsleistungen, das dann bereits zu Lebzeiten beglichen wird. Zur Absicherung wird im Zuge dessen ein Treuhandvertrag geschlossen. Ihr eingezahltes Kapital wird mündelsicher und bestverzinslich angelegt. Im Leistungsfall wird das Treuhandvermögen einschließlich Zinsen an uns als Bestatter zur Durchführung der festgelegten Leistungen ausbezahlt.

 

Darüber hinaus ist auch eine eindeutige Nachlassregelung wichtig. Ein notariell beglaubigtes Testament ist der beste Weg, um sicherzustellen, dass das Vermögen an die richtigen Erben geht. Ist kein Testament vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Auch ein handschriftliches Testament kann unter Umständen anerkannt werden, muss aber direkt nach Auffindung einem Notar vorgelegt werden.

 

Die Vorsorge für den eigenen Tod ist ein sehr persönliches Thema. Deshalb sollten Sie sich Zeit nehmen, alle Fragen mit einem Bestatter Ihres Vertrauens zu besprechen. Wir beraten Sie gerne!

 
 

Ratgeber

Formalitäten bei Behörden, Kirchengemeinden, Friedhofsverwaltungen, Krankenkassen und Versicherungen, Vorbereitung von Trauerfeier und ­Bestattung: Im Sterbefall müssen zahlreiche Maßnahmen ergriffen werden. Was im Trauerfall alles zu tun ist, weiß der Bestatter Ihres Vertrauens – und nimmt Ihnen damit eine große Last von den Schultern. Denn in dieser ­emo­tionalen Ausnahmesituation ist es nur schwer möglich, an alle Formalitäten zu denken. Wenn der Todesfall in der Wohnung eingetreten ist, muss der Arzt benachrichtigt werden, der die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Der Verstorbene muss dann nicht sofort überführt werden.

Er kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden. Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder im Pflegeheim ist die Vorsprache in der jeweiligen Verwaltung nötig. Dort wird dann die schriftliche Sterbefallanzeige verfasst. Mit dem Bestatter Ihres Vertrauens sollten Sie dann einen Termin vereinbaren, um alles Weitere zu besprechen und auch die Überführung des Verstorbenen zu regeln. Vor dem Termin sollten Sie sich Gedanken machen, welche Bestattungsart und welchen Bestattungsort Sie wünschen.

 
 

Wir klären mit Ihnen:

 

• Erledigung aller Formalitäten (­Beantragung der ­­Sterbe­urkunde beim

   Standesamt oder Mitteilungen an Rentenversicherer)

 

• Bestattungsform bestimmen (Erd- oder Feuerbestattung)

 

• Zeitpunkt und Art der Trauerfeier (weltlich oder kirchlich) festlegen

 

• Auswahl von Sarg und dessen Ausstattung beziehungsweise ­Auswahl der Urne

 

• Modalitäten einer eventuellen Aufbahrung festsetzen

 

• Ausarbeitung und Anfertigung der Trauerdrucksachen mit der ­Druckerei

 

• Zeitungsanzeige (Familienanzeige, Nachruf, Danksagung) verfassen und

  bestellen (Anzeigenschluss beachten)

Sie benötigen:

 

• Bei Ledigen: Geburtsurkunde

 

• Bei Verheirateten: Heiratsurkunde

 

• Bei Verwitweten: Heiratsurkunde ­sowie Sterbeurkunde des Ehepartners

 

• Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde sowie Scheidungsurteil mit

  Rechtskraft-Vermerk

 

• Außerdem: Foto (für Zeitung oder Sterbebilder), Rentennummern, 

  Krankenkassenkarte, Bestattungsvorsorgeunterlagen soweit vorhanden,

  Informationen über die Grabstätte (falls schon vorhanden).

   

 

Die Todesbescheinigung wird bei der Überführung von einem unserer Mitarbeiter mitgenommen.

 

 

Der Ratgeber im Trauerfall

 
 
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